Basiskurs Palliativmedizin
Hiermit melde ich mich verbindlich zum Basiskurs Palliativmedizin an. Ihre Anmeldung wird nach Eingang in der Geschäftsstelle bearbeitet. Bitte geben Sie für die Versendung der Unterlagen entweder Ihre Privatadresse oder Ihre Dienstadresse an, damit die Zustellung gewährleistet ist.
Sie können die Anmeldung auch ausdrucken und uns ausgefüllt per Fax (0 61 71 - 28 60 69) zukommen lassen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Frau Krauß unter der Telefonnummer: 0 61 71 - 28 60 60
Änderungen vorbehalten.
Basiskurs Palliativmedizin
Die Bundesärztekammer hat 2003 auf dem Deutschen Ärztetag in Köln zur Verbesserung der Versorgung von Patienten in der Lebensendphase die Einführung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ beschlossen. Die Inhalte dieses Basiskurses entsprechen den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer.
Der Basiskurs vermittelt die Grundlagen und die multimodalen Vorgehensweisen in der Arbeit an palliativmedizinisch zu betreuenden Patienten. Das Curriculum richtet sich an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen als auch an Klinikärztinnen und -ärzte und ist Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Nach dem aktuellen Stand ist die Ableistung eines Basiskurses gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin über 40 Stunden verpflichtend.
Der Nachweis dieses Curriculums durch die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie berechtigt Sie zur Teilnahme an weiteren Aufbaukursen in Palliativmedizin. Darüber hinaus muss für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ entweder eine einjährige Tätigkeit in einer palliativmedizinisch anerkannten Einrichtung nachgewiesen werden oder alternativ können auch drei Module à 40 Stunden dieses eine Jahr der praktischen Tätigkeit ersetzen. Insgesamt sind hierbei dann 160 Stunden Weiterbildung in 4 Blöcken à 40 Stunden (Basiskurs plus Module 1-3) nachzuweisen.
Ebenfalls weist die BKV eine neue Ziffer (BTM) für die Abrechnung
ambulanter palliativmedizinischer Versorgung aus. Um künftig diese
Ziffer abzurechnen, muss der Arzt ebenfalls den 40-stündigen Basiskurs
‚Palliativmedizin’ nachweisen. Ziel der Zusatzweiterbildung ist die
Erlangung der fachlichen Kompetenz in Palliativmedizin nach Ableistung
der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und -inhalte sowie des
Curriculums.